Voraussetzung für die Mietung einer Genossenschaftswohnung ist, neben gesetzlicher Vorschriften bei gefördertem Wohnraum, der Erwerb der Mitgliedschaft mit mehreren Anteilen.

Mitglied wird man durch Bezahlung des einmaligen Eintrittsgeldes in Höhe von € 10,-- sowie Zeichnung und Bezahlung von 1 Anteil à € 210,--.

Hinzu kommen:

1  - Zimmerwohnung 3 weitere Anteile à Euro 210,- = Euro 840,-
1½ - Zimmerwohnung  5 weitere Anteile à Euro 210,- = Euro  1.260,-
 2  - Zimmerwohnung 7 weitere Anteile à Euro 210,- = Euro  1.680,-
3  - Zimmerwohnung 9 weitere Anteile à Euro 210,- = Euro  2.100,-
4  - Zimmerwohnung 11 weitere Anteile à Euro 210,- = Euro  2.520,-
       
jedes weitere Zimmer 1 weiterer Anteil à Euro 210,-  
Garage 1 weiterer Anteil à Euro 210,-  

Nach den Bestimmungen unserer Satzung werden für die Geschäftsguthaben höchstens 4% (derzeit 3 %) vor Steuern Dividende ausgeschüttet.

Bei der Wohnungsvergabe werden langjährige Mitglieder gegenüber Neumitgliedern bevorzugt.
Werden Sie frühzeitig Mitglied in unserer Genossenschaft.